Sonntag, 29. April 2018
Gladbecker Federballclub
Breuker Str. 50
45964 Gladbeck
Sporthalle Brauck
Kortenkamp 19
45968 Gladbeck-Brauck
Herrendoppel, Dameneinzel
Juniorenturnier
U11, U13, U15, U17, U19
Zeitplan: Veröffentlichung auf www.gladbecker-fc.de ab dem 27.4.2018
Hallenöffnung : Sonntag ab 8.00 Uhr Anmeldung : 30 Minuten vor Turnierbeginn bei der Turnierleitung
Austragungsort : Sporthalle der Erich Kästner Realschule Kortenkamp 19, Einfahrt über Horsterstraße 390 45968 Gladbeck
Disziplinen : Mädchen und Jungen Doppel U11 bis U19 Altersklassen: Einteilung nach der Saison 2017/2018 U11 (2007 u. jünger), U13 (2006/2005), U15 (2004/2003), U17 (2002/2001), U19 (2000/1999)
Turniermodus: Schweizer System. Das Teilnehmerfeld ist begrenzt auf 16 Doppelpaarungen.
Preise: Pokale und Urkunden für die drei Erstplatzierten. Der 4.Platzierte erhält einen Sachpreis. Tombola: Am Turniertag winken den Teilnehmenden interessante Preise.
Meldegebühr: 7 Euro pro Person , fällig am Turniertag. Auf Ziffer 31 der Turnierleitung BLV-NRW wird verwiesen.
Meldeschluss: 22.04.2018 (Poststempel oder E-Mail Eingang)
Meldedaten : enthalten sein müssen: (s. Meldedatei) Name, Vorname, Vereinsname, Geburtsdatum. Altersklasse und wenn vorhanden Spieler ID . Meldeanschrift : Uwe Dolata / E- Mail turniermeldung (AT) gladbecker-fc (PUNKT) de Bälle : U 11- U13 Naturfederbälle die selber zu stellen sind (Plastikbälle auf Wunsch) U 15- U19 Naturfederbälle die selber zu stellen sind.
Sonstiges: Eine gut ausgestattete und günstige Cafeteria ,sowie ein Sportartikelstand mit Bespannungsservice ist in der Halle vorhanden. Der Ausrichter behält sich vor, aus wichtigen Anlässen Details zu ändern.
Haftung: Der Veranstalter und der Ausrichter haften nicht bei Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung des Veranstalters oder Ausrichters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter und der Ausrichter haften weiterhin nicht für Gesundheitsschäden (insbesondere Sportverletzungen), sofern diese nicht auf eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters oder Ausrichters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.